Bekanntgabe des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV
Warum benötigt unser Pflegedienst eine*n Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit?
Da Zwischenfälle beim Umgang mit Medizinprodukten zu schwerwiegenden Folgen für die Klient*innen / Bewohner*innen führen können, muss ein Pflegedienst entsprechende Beauftragte benennen.
Diese soll sicherstellen, dass schwerwiegende Zwischenfälle beim Anwenden von Medizinprodukten erfasst und bewertet werden, sodass hierauf mit entsprechenden Maßnahmen angemessen reagiert werden kann.
Was sind die Aufgaben der Beauftragten?
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind im Rahmen eines Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig. Sie sind:
- Zentrale Ansprechpartner*innen und Kontaktpersonen für Mitarbeiter*innen, Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken mit Medizinprodukten
- Koordinator*innen interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender*innen und Betreiber*innen
- Koordinator*innen der Durchführung korrektiver Maßnahmen z. B. bei Rückrufmaßnahmen
Sie erreichen unsere Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten unter folgender E-Mail-Adresse:
medizinprodukte-siba@deutschefachpflege.de
Hinweis
Ihr Anliegen wird an die zuständigen regional verantwortlichen Kolleg*innen zur fortführenden Bearbeitung weitergeleitet.